Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Portfolioklassifikation

2) Wie kann man die Mindestanlagen für die Portfolios herleiten?

Wir haben Mindestanlagesummen für unsere Portfolios berechnet. Ein Unterschreiten der angegebenen Mindestanlagebeträge kann nachteilig sein.

Da ETFs i.d.R. zu vollen Stückzahlen gekauft (und auch verkauft) werden müssen (wir geben unter „Portfolio-Details und –Downloads“ ebenfalls nur volle Stückzahlen an), kann ein hoher Kurs eines ETF bei kleinen Anlagesummen verhindern, dass die von uns empfohlenen Allokationen umgesetzt werden können.

Beispiel: Ein ETF auf europäische Aktien notiert bei 250 EUR. Der ETF soll laut Allokationsvorgabe der gewählten Strategie 10% des Portfolios ausmachen. Ein Anleger, der 1.000 EUR anlegen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Entweder kauft er einen Anteil am ETF zu 250 EUR und damit würde dieser ETF 25% des Portfolios ausmachen (250 EUR von 1.000 EUR). Oder der Anleger verzichtet ganz auf die Anlage in diesen ETF, was ebenfalls eine deutliche Differenz zu den geplanten 10% darstellt.

Ein weiterer Nachteil des Unterschreitens von Mindestanlagebeträgen ergibt sich bei Umschichtungsempfehlungen, die üblicherweise zu Jahresende erfolgen. Wenn der oben genannte ETF bis zum Jahresende zum Beispiel um 20% im Wert steigt und andere ETFs im Wert sinken, kann die Empfehlung lauten, Teile der Anlage in dem „erfolgreichen“ ETF zu reduzieren. Wenn man dann aber nur den jetzt 300 EUR teuren ETF (250 EUR * 1,2) ganz verkaufen kann, reduziert man den Anteil im Portfolio auf 0, was wahrscheinlich nicht gewollt ist. Je größer die Anlagesumme ist und je kleiner die ETF-Kaufpreise, desto einfacher sind Allokationen und Umschichtungen. Außerdem berücksichtigen wir Kauf- und Verkaufskosten von ETFs bei der Bestimmung der empfohlenen Mindestanlagen. Bei 100 EUR Anlage in einem ETF sind – schon relativ günstige – EUR 5 Kaufkosten 5% und damit sehr hoch. Bei 1.000 EUR Anlage in einem ETF sind EUR 5 nur 0,5% und damit gut vertretbare Kaufkosten. Wenn man beim Rebalancing jedoch nur 10% des ETF im Wert von 100 EUR verkauft oder nachkauft, wäre man wieder bei hohen 5% Transaktionskosten.

Für die Bestimmung der Transaktionskosten gehen wir vom Jahr 2008 aus, in dem durch die außergewöhnlich starken Marktbewegungen und die damit versursachte höhere Zahl von Umschichtungen relativ hohe Kosten im Rahmen von Rebalancierungen der Portfolios angefallen wären. Wir errechneten für alle Portfolios die Mindestanlagesumme, bei der die Transaktionskosten der Rebalancierung zum Jahresende gerade noch unter 0,5% liegen. Die angenommenen Kosten entsprechen denen des im April 2016 günstigsten, dauerhaften Angebots einer Direktbank für Endanleger (Einmalige Sonderaktionen oder produktabhängige Rabattierungen werden nicht berücksichtig). Die Ergebnisse sieht man in der Spalte „Mindestanlage rechnerisch“ der Tabelle.

Da sich eine Periode wie 2008 mit ihren Auswirkungen auf Transaktionskosten nicht unbedingt genauso wiederholt, nehmen wir Adjustierungen der resultierenden Mindestanlagebeträge vor. So treffen wir die Annahme, dass eine höhere Anzahl an ETFs im Portfolio zu höheren Kosten führt. Der zweite Adjustierungsfaktor soll die Eintrittswahrscheinlichkeit von Rebalancierungen abbilden. Diese Eintrittswahrscheinlichkeit ist umso höher, je eher die Wertentwicklungen der Anlagen in einem Portfolio voneinander abweichen.

Die im folgenden genannten Mindestanlagen gehen von 5 Euro Transaktionskosten pro „Trade“ aus.

– Weltmarkt, Alternatives ETF-Portfolio und direkte Aktienportfolios: EUR 50.000

– ESG ETF-Portfolio und Global Equities ESG S Portfolio: EUR 5.000

Seit 2019 gibt es „kostenlose“ Broker wie TradeRepublic, Justtrade oder Gratisbroker. Bei der Nutzung solcher Dienstleister sind die hier ausgerechneten Mindestanlagesummen obsolet:

Vermögensverwalter können einzelne Portfolios durch das „Pooling“ von Anlegern teilweise schon für kleinere Anlagesummen effizient umsetzen.