Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Kosten

2) Wie werden die individuellen Kosten der Services berechnet bzw. bezahlt?

Üblicherweise erfolgt unsere Bezahlung über einen Berater, Verwalter bzw. über die Organisation (Bank, Versicherung, Vermögensverwalter etc.), welcher der Berater angehört. Wir empfehlen ausdrücklich die Nutzung von Beratern/Verwaltern.

Die Gebühren für die Nutzung von Musterportfolios durch Anlageberater und Vermögensverwalter, die die Musterportfolios für Investmentzwecke bei ihren Kunden verwenden, betragen grundsätzlich 0,3% p.a. inklusive Umsatzsteuer von 19% (bzw. 16% von Juli bis Dezember 2020), des in vollständiger oder überwiegender Nachbildung des jeweiligen Musterportfolios angelegten Kapitals.

Anlageberater bzw. Vermögensverwalter können ihre Gebühren gegenüber Anlegern grundsätzlich frei festlegen. Die Berater bzw. Verwalter zahlen einen Teil dieser Gebühren normalerweise direkt an uns und behalten einen Anteil für ihre Services ein.

Falls Anleger für die Beratung zu bzw. die Verwaltung unserer Portfolios Anlageberater bzw. Vermögensverwalter nutzen, die keinen Vertrag mit uns haben und deshalb keine Gebühren an uns zahlen, sind die Anleger verpflichtet, uns für die Nutzung der Portfolios direkt zu bezahlen. Das trifft zum Beispiel für Berater zu, die keine anlagevolumensabhängigen Gebühren erheben können bzw. wollen.

Beratungshonorare bzw. Vermögensverwaltungsgebühren, die in Zusammenhang mit der Beratung zu unseren Portfolios an solche Berater bzw. Verwalter ohne Vertrag mit uns gezahlt werden, können teilweise von der Nutzungsgebühr abgezogen werden. In jedem Fall sind aber weiterhin mindestens 0,3% p.a. inklusive Umsatzsteuer von 19% (bzw. 16% von Juli bis Dezember 2020), des in vollständiger oder überwiegender Nachbildung des jeweiligen Musterportfolios angelegten Kapitals an uns zu zahlen.

Die Gebühren für Diversifikator werden auf Basis der nach den Musterportfolios angelegten Mittel berechnet. Je nach Beratungsorganisation oder Depotbank kann die Anlagebasis unterschiedlich gerechnet werden (Üblich sind tagesbezogene Berechnungen durch Depotbanken und automatische Gebührenberechnung durch Depotbanken, die jedoch typischerweise nur bei einer Beraternutzung erfolgt). Wenn man von den im Monat durchschnittlich angelegten Mittel ausgeht und nur Monatsanfang und Monatsendwert zur Berechnung nutzt, ergibt sich die folgende Berechnung:

(Monatsanfangswert + Monatsendwert) / 2 * Gebühr

Um das umzusetzen, müsste der Anleger diese Berechnung jeden Monat durchführen und die Gebühren könnten jeden Monat voneinander abweichen, so dass kein Dauerauftrag eingerichtet werden könnte. Um Anlegern die Arbeit zu erleichtern und die Möglichkeit für einen Dauerauftrag zu schaffen, kann die Bezahlung unserer Services deshalb wie folgt vereinfacht werden:

Durchschnittlicher Anlagebetrag pro Jahr * Jahresgebühr / 12

  • Bei einem sogenannten Einmalbetrag werden 1,19% * Einmalbetrag/12 pro Monat am Ende des jeweiligen Monats fällig (bzw. 1,16% von Juli bis Dezember 2020). Dabei werden nur ganze Monate berechnet. Bei einer Anlage von EUR 12.000 ist die monatliche Basis danach EUR 1.000 und es werden zu Monatsende EUR 11,90 (bzw. EUR 11,60 von Juli bis Dezember 2020) als Gebühr für die Nutzung des Musterportfolios fällig (Zu den 1% Gebühren p.a. kommen bei diesen direkten sogenannten Fonds- bzw. ETF-Vermögensverwaltungen – anders als bei steuerprivilegierten Fonds- bzw. Versicherungspolicen – 19% Umsatzsteuer bzw. 16% von Juli bis Dezember 2020 hinzu).
  • Bei 100 Euro Sparrate pro Monat ergibt sich im ersten Jahr eine durchschnittliche Anlage von 600 Euro und im zweiten Jahr eine durchschnittliche Anlage von 1.800 Euro etc.. EUR 600 * 1,19% /12 sind EUR 0,595 pro Monat (bzw. EUR 0,58 bei 16% Umsatzsteuer). Im zweiten Jahr beträgt die durchschnittliche Anlage 1.800 Euro und die monatlichen Kosten steigen dementsprechend an.

Für unsere Bezahlung benötigen wir keine Daten von Musterportfolio-Nutzern, es sei denn, diese möchten eine Rechnung über den an uns gezahlten Betrag haben. In diesem Fall benötigen wir die üblichen Details.

Diese Daten werden wir im Rahmen der gesetzlichen Pflichten speichern. Wann welcher Betrag von welchem Konto (IBAN Angabe nötig) gezahlt wurde, wer der Zahler und damit der Rechnungsempfänger ist (mit vollständigem Namen) und die genaue Anschrift für die Rechnung.

Für Großanleger gelten geringere Gebühren.